Sicherheitsreglement
Revision Feuerschutzreglement mit neuer Bezeichnung «Sicherheitsreglement» per 1. Januar 2025
Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Das Feuerschutzreglement der Stadt Romanshorn wurde in der aktuellen Fassung im Jahr 1995 durch die Gemeindeversammlung genehmigt. Das Reglement in der heutigen Form ist somit bei nahe dreissig Jahre alt. Zwar wurden in den Jahren 1999 und 2009 vereinzelte Artikel durch die Ge meindeversammlung angepasst, dennoch bedarf die derzeit gültige Fassung aufgrund von Ände rungen in der kantonalen Gesetzgebung über den Feuerschutz und der entsprechenden Verordnung einer Überarbeitung respektive einer Totalrevision.
Per 1. Januar 2021 wurden das neue Feuerschutzgesetz und die Feuerschutzverordnung des Kantons Thurgau in Kraft gesetzt. Durch die gesetzlichen Anpassungen sind die Gemeinden an gehalten, ihr Feuerschutzreglement an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Stadtrat sowie die vorberatende Feuerwehrkommission die gesetzlichen Regelungen in Romanshorn für die Sicherheitsorganisationen hinterfragt und die vollständige Überarbeitung in ein Sicherheitsreglement in Angriff genommen. Alle Sicherheitsaspekte und organe (nicht nur Feuerschutz) wurden in einem gesamtübergreifenden Sicherheitsreglement abgefasst. Nicht zuletzt aufgrund des erhöhten Sicherheitsbedürfnisses, welches auch klar aus den letzten Bevölkerungsbefragungen her vorgegangen ist, soll deshalb dem gesamtheitlichen Thema mehr politisches Gewicht gege ben werden. Neben den feuerschutztechnischen Aspekten erhalten so andere Themen wie die Sicherheit im öffentlichen Raum, die Verkehrssicherheit oder weitere sicherheitstech nische Herausforderungen einen gesetzlichen Rahmen.
Mit der reglementarischen Veränderung ist zudem vorgesehen, dass die aktuelle Feuerwehrkom mission ab dem 1. Januar 2025 durch eine Sicherheitskommission ersetzt werden soll. Neben zwei Mitgliedern aus dem Stadtrat, mit dem Ressortvorstehenden als Vorsitz, sollen weiter zwei Vertretun gen (Kdt. und Kdt.Stv. der Feuerwehr) Bestandteil dieser Sicherheitskommission sein. Weiter sollen der Leiter des Werkhofes sowie der Leiter des Amtes für Sicherheit der Kommission mit beratender Stimme angehören. Je nach Sicherheitslage oder bei Bedarf soll die Kommission weitere Perso nen zu ihren Sitzungen beiziehen können (z.B. Zivilschutz, Polizei, Sicherheitsdienste im Auftrag der Stadt, etc.). Die Aufgaben und Kompetenzen dieser Kommission sind sodann unter dem Artikel 7 explizit aufgeführt. Wie bei anderen städtischen Kommissionen ob liegt die Oberaufsicht dem Stadtrat.
Erwägungen
Das bisherige Feuerschutzgesetz des Kantons Thurgau stammte aus dem Jahr 2013. Über diese Zeit hat es im Bereich Feuerschutz Weiterentwicklungen und Neuerungen gegeben, welche im Feuerschutzgesetz per 2021 verankert wurden und nun auch in das Feuerschutzreglement der Stadt Romanshorn übernommen werden müssen.
Die Grundsatzaufgaben und Organisationstrukturen der Feuerwehr sind formal gleich geblieben, jedoch wurden viele Passagen neu lesefreundlich formuliert und präzisiert.
Eine wichtige Änderung betrifft die Aufhebung des Kaminfegermonopols. Das Kaminfegerwesen wurde liberalisiert. Personen, welche Wohneigentum besitzen, sind selbst für die Wartung und Kontrolle ihrer Feuerungsanlagen verantwortlich und können Aufträge dafür frei vergeben. Die kantonale Gebäudeversicherung Thurgau veröffentlicht auf ihrer Website www.gbtg.ch in der Rubrik Prävention eine Liste der im Kanton Thurgau zur Berufsausübung zugelassenen Kamin fegerinnen und Kaminfeger. Art. 21 beschreibt den Grundsatz der bestehenden Feuerwehrpflicht. Neu besteht die Feuerwehr pflicht bis zum 52. Altersjahr und nicht mehr wie bisher bis zum 50. Altersjahr. Die Alters grenze wurde somit dem in der kantonalen Gesetzgebung geregelten maximalen Alter angepasst.
Die CoronaPandemie hat gezeigt, dass eine Stabsorganisation auf Gemeindeebene in ausseror dentlichen Lagen notwendig sein kann. Die Organisation in ausserordentlichen Lagen wurde ab Art. 33 bis Art. 36 neu geregelt und die Kompetenzen beschrieben. Die Sicherheitsorgane der Stadt Romanshorn wurden zudem in Art. 4 klarer benennt und beziehen sich nicht mehr aus schliesslich auf den Feuerschutz. Zu finden ist deshalb darin auch das neu strukturierte Amt für Sicherheit, welches für die gesamtheitliche Sicherheitslage ausserhalb der kantonalen polizeili chen Zuständigkeiten im Auftrag der Sicherheitskommission sowie dem Ressortvorstehenden zuständig ist.
Ab römisch Ziffer II bis römisch Ziffer VI werden demnach die Organisation sowie die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Sicherheitsorgane beschrieben. In dieser Auflistung findet man daher auch die Zuständigkeiten, welche per Gesetz in die Hoheit der Gemeinde fallen.
Zudem wichtig zu erwähnen ist, dass die Schaffung eines übergreifenden Sicherheitsreglementes sowie zugehöriger Sicherheitskommission keine Ausnah meerscheinung ist, diverse andere Thurgauer Gemeinden haben diesen Schritt bereits gemacht und sehr gute Erfahrungen damit gesammelt.
Der vorliegende Entwurf des neuen Sicherheitsreglements wurde vom Departement für Justiz und Sicherheit in zwei Vorprüfungen für gut befunden.
Antrag
Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Wir beantragen Ihnen, das nachstehende Sicherheitsreglement zu genehmigen. Damit werden zeitgemässe Anpassungen und organisatorische Grundlagen im Interesse der Bevölkerung ge schaffen. Das Reglement soll auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten. Mit der Inkraftsetzung des neuen Reglements wird das Feuerschutzreglement vom 23. Januar 1995 aufgehoben.